Ob eine Baumfällung in Köln genehmigt werden muss, entscheidet der Stammumfang: Laubbäume sind ab 80 cm geschützt, Nadelbäume ab 130 cm, jeweils gemessen in einem Meter Höhe. Bei mehrstämmigen Bäumen genügen zwei Stämme mit je 40 cm (Laub) beziehungsweise 65 cm (Nadel). Der Rechner prüft Ihren Fall und nennt Gebühren und Antragsfrist.
Genehmigungs-Check: Ist Ihr Baum in Köln geschützt?
Vier Angaben genügen. Sie erfahren, ob eine Fällgenehmigung nötig ist, was der Antrag kostet und bis wann er gestellt sein muss.
Mit dem Maßband um den Stamm messen, 1 m über dem Boden. Nur der Durchmesser bekannt? Umfang = Durchmesser × 3,14. Liegt der Kronenansatz unter 1 m, messen Sie unmittelbar darunter.
In Köln zählt nicht die Summe der Stämme, sondern ob mindestens zwei Einzelstämme die Schwelle erreichen.
Quelle: Baumschutzsatzung Koeln 18.07.2023 · Stadt Koeln, Gebuehren · Paragraf 39 BNatSchG · abgerufen am 12. August 2026 · Stand 08/2026
Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung.
Was der Check prüft – und was nicht
Der Check bildet die Umfangsschwellen der Kölner Baumschutzsatzung in der Fassung vom 18. Juli 2023 ab. Unabhängig vom Umfang geschützt sind Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, die als Ersatzpflanzung auferlegt wurden oder die mit öffentlichen Mitteln gepflanzt worden sind – diese Fälle kann ein Rechner nicht erkennen. Eine artenbezogene Ausnahmeliste gibt es seit 2023 nicht mehr: Auch Obstbäume und Nadelgehölze sind geschützt, sobald sie die Schwelle erreichen.
Das Ergebnis ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln.