Gefahr durch einen Baum? Bei akuter Gefahr für Personen oder Verkehr: Feuerwehr 112. Alles andere: Sturmschaden in 60 Sekunden melden.
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Sturmschaden in Köln: Baum auf Haus, Auto oder Straße – sofort Hilfe

Sturmschaden melden: Kurzformular senden (60 Sekunden)

Ein Baum ist umgestürzt, ein Starkast abgebrochen, die Krone hängt gefährlich über der Straße? Senden Sie das Kurzformular – wir leiten Ihre Anfrage sofort an einen Fachbetrieb mit Notdienst in Köln und Umgebung weiter. Zur Klarheit auch im Notfall: Wir vermitteln, wir rücken nicht selbst aus. Der Fachbetrieb meldet sich direkt bei Ihnen und stimmt den Einsatz ab.

Nach dem Sturm: Ob der beschädigte Baum genehmigungspflichtig ist, klärt der Genehmigungs-Check. Bei akuter Gefahr für Personen oder Verkehr zuerst die Feuerwehr unter 112.

Kurz & wichtig: Bei akuter Gefahr für Personen sofort die Feuerwehr (112). Für alles andere: Kurzformular senden (60 Sekunden) – ein Fachbetrieb mit Notdienst-Bereitschaft ruft Sie schnellstmöglich zurück. Für die Beseitigung akuter Sturmschäden ist keine Fällgenehmigung nötig – Gefahrenabwehr geht vor.
Abgebrochener Stamm und Bruchholz auf einer nassen Rasenfläche
Symbolbild

NOTDIENST-VERMITTLUNG: Kurzformular ausfüllen (60 Sekunden) – Rückruf schnellstmöglich.

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Zuerst: Sicherheit

  • Abstand halten. Angebrochene Äste und schräg hängende Bäume stehen unter Spannung und können jederzeit nachgeben. Nicht darunter hindurchgehen, nichts selbst absägen.
  • Bereich absperren. Halten Sie Kinder, Nachbarn und Fahrzeuge fern; markieren Sie die Gefahrenstelle, wenn möglich.
  • Bei akuter Gefahr für Menschen: 112. Blockierte Straßen, beschädigte Stromleitungen oder ein Baum, der auf ein bewohntes Gebäude zu stürzen droht, sind ein Fall für die Feuerwehr. Stromleitungen niemals berühren oder sich nähern – zusätzlich den Netzbetreiber verständigen.
  • Fotos machen – aus sicherer Entfernung. Sie brauchen sie für die Versicherung.

Die Feuerwehr beseitigt die akute Gefahr, aber nicht den Baum: Zersägen, Abtransport und die Sicherung des Restbaums bleiben Sache des Eigentümers – genau dafür vermitteln wir den Fachbetrieb.

Keine Genehmigung nötig: Gefahrenabwehr geht vor

Die gute Nachricht für den Ernstfall: Die Beseitigung einer akuten Gefahr ist genehmigungsfrei – auch bei geschützten Bäumen und auch während des Fällverbots vom 1. März bis 30. September. Ein umgestürzter oder akut umsturzgefährdeter Baum darf unverzüglich gesichert und beseitigt werden. Wichtig: Dokumentieren Sie den Zustand mit Fotos und melden Sie die Maßnahme bei geschützten Bäumen anschließend der Stadt – der Fachbetrieb kennt das Verfahren. Bei Bäumen, die „nur“ beschädigt, aber nicht akut gefährlich sind, gilt der normale Weg über die Genehmigung.

Wer zahlt den Schaden?

Die Kurzfassung – ausführlich im Ratgeber Sturmschaden: Wer zahlt?:

  • Baum auf Ihr Haus: Wohngebäudeversicherung (ab Windstärke 8 gilt der Sturm als versichert)
  • Baum auf Ihr Auto: Teilkasko
  • Ihr Baum auf Nachbars Eigentum: je nach Verschulden Ihre Haftpflicht – oder Nachbars Gebäude-/Kaskoversicherung
  • Kosten für Fällung und Abtransport: je nach Police mitversichert; vorab bei der Versicherung anfragen und Freigabe dokumentieren

Anfrage in 60 Sekunden: Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen – ein passender Fachbetrieb meldet sich in der Regel innerhalb von 24–48 Stunden. Kostenlos & unverbindlich.

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(Kurzformular: Name, Telefon, PLZ, „Was ist passiert?“ – mehr brauchen wir im Notfall nicht.)

So läuft die Notfall-Vermittlung ab

  1. Sie senden das Kurzformular – Name, Telefonnummer, PLZ und was passiert ist. Mehr brauchen wir nicht.
  2. Wir leiten sofort weiter an einen Fachbetrieb mit Notdienst-Bereitschaft in Ihrer Region.
  3. Der Betrieb ruft Sie unter Ihrer angegebenen Nummer zurück, klärt die Lage am Telefon, nennt die Anfahrtszeit und – soweit aus der Ferne möglich – eine Kostenorientierung. Einsatz und Abrechnung laufen direkt zwischen Ihnen und dem Betrieb.

Bitte haben Sie Verständnis: Nach großen Sturmlagen sind alle Betriebe der Region gleichzeitig gefordert. Akute Gefahrenstellen haben Vorrang; die Beseitigung bereits liegender Bäume ohne Gefährdung folgt danach.

Zu den Kosten: Notdiensteinsätze werden nach Aufwand abgerechnet, mit Zuschlägen für Nacht- und Wochenendeinsätze. Lassen Sie sich die Konditionen am Telefon nennen, bevor der Betrieb anrückt – und klären Sie parallel mit Ihrer Versicherung, was übernommen wird.

Nach dem Sturm: den Restbestand prüfen lassen

Hat ein Sturm einen Baum geworfen, haben die Nachbarbäume denselben Sturm erlebt. Angerissene Starkäste und gelockerte Wurzelteller sieht der Laie oft nicht. Eine Kontrolle des Restbestands durch einen Fachbetrieb – für Hausverwaltungen als dokumentierte Baumkontrolle – beugt dem nächsten Schadensfall vor.

Sturmschaden jetzt melden: Kurzformular senden – Vermittlung an Fachbetriebe mit Notdienst in Köln, Leverkusen, Bergisch Gladbach und Hürth.

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baumprofi-koeln.de/ ist ein Vermittlungsportal und führt selbst keine Baumarbeiten durch. Bei akuter Lebensgefahr wählen Sie immer zuerst die 112.

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