Sturmschaden melden: Kurzformular senden (60 Sekunden)
Ein Baum ist umgestürzt, ein Starkast abgebrochen, die Krone hängt gefährlich über der Straße? Senden Sie das Kurzformular – wir leiten Ihre Anfrage sofort an einen Fachbetrieb mit Notdienst in Köln und Umgebung weiter. Zur Klarheit auch im Notfall: Wir vermitteln, wir rücken nicht selbst aus. Der Fachbetrieb meldet sich direkt bei Ihnen und stimmt den Einsatz ab.
Nach dem Sturm: Ob der beschädigte Baum genehmigungspflichtig ist, klärt der Genehmigungs-Check. Bei akuter Gefahr für Personen oder Verkehr zuerst die Feuerwehr unter 112.

NOTDIENST-VERMITTLUNG: Kurzformular ausfüllen (60 Sekunden) – Rückruf schnellstmöglich.
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Zuerst: Sicherheit
- Abstand halten. Angebrochene Äste und schräg hängende Bäume stehen unter Spannung und können jederzeit nachgeben. Nicht darunter hindurchgehen, nichts selbst absägen.
- Bereich absperren. Halten Sie Kinder, Nachbarn und Fahrzeuge fern; markieren Sie die Gefahrenstelle, wenn möglich.
- Bei akuter Gefahr für Menschen: 112. Blockierte Straßen, beschädigte Stromleitungen oder ein Baum, der auf ein bewohntes Gebäude zu stürzen droht, sind ein Fall für die Feuerwehr. Stromleitungen niemals berühren oder sich nähern – zusätzlich den Netzbetreiber verständigen.
- Fotos machen – aus sicherer Entfernung. Sie brauchen sie für die Versicherung.
Die Feuerwehr beseitigt die akute Gefahr, aber nicht den Baum: Zersägen, Abtransport und die Sicherung des Restbaums bleiben Sache des Eigentümers – genau dafür vermitteln wir den Fachbetrieb.
Keine Genehmigung nötig: Gefahrenabwehr geht vor
Die gute Nachricht für den Ernstfall: Die Beseitigung einer akuten Gefahr ist genehmigungsfrei – auch bei geschützten Bäumen und auch während des Fällverbots vom 1. März bis 30. September. Ein umgestürzter oder akut umsturzgefährdeter Baum darf unverzüglich gesichert und beseitigt werden. Wichtig: Dokumentieren Sie den Zustand mit Fotos und melden Sie die Maßnahme bei geschützten Bäumen anschließend der Stadt – der Fachbetrieb kennt das Verfahren. Bei Bäumen, die „nur“ beschädigt, aber nicht akut gefährlich sind, gilt der normale Weg über die Genehmigung.
Wer zahlt den Schaden?
Die Kurzfassung – ausführlich im Ratgeber Sturmschaden: Wer zahlt?:
- Baum auf Ihr Haus: Wohngebäudeversicherung (ab Windstärke 8 gilt der Sturm als versichert)
- Baum auf Ihr Auto: Teilkasko
- Ihr Baum auf Nachbars Eigentum: je nach Verschulden Ihre Haftpflicht – oder Nachbars Gebäude-/Kaskoversicherung
- Kosten für Fällung und Abtransport: je nach Police mitversichert; vorab bei der Versicherung anfragen und Freigabe dokumentieren
Anfrage in 60 Sekunden: Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen – ein passender Fachbetrieb meldet sich in der Regel innerhalb von 24–48 Stunden. Kostenlos & unverbindlich.