Wird eine Fällung in Köln genehmigt, setzt die Stadt in der Regel eine Ersatzpflanzung fest: ein Baum bis 99 cm Stammumfang, drei ab 100 cm, fünf ab 200 cm, sieben ab 300 cm und neun ab 400 cm. Kann nicht gepflanzt werden, tritt eine Ausgleichszahlung an die Stelle.
Ersatzpflanzungs-Rechner: Wie viele Bäume kommen nach?
Wird eine Fällung genehmigt, setzt die Stadt Köln in der Regel eine Ersatzpflanzung fest. Wie viele Bäume das sind, richtet sich nach dem Stammumfang des gefällten Baums.
Gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden.
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Quelle: Baumschutzsatzung Koeln 18.07.2023, Anlage 2 · Stadt Koeln, FAQ Baumschutz · abgerufen am 12. August 2026 · Stand 08/2026
Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung.
Pflanzen oder zahlen
Die Ersatzpflanzung hat Vorrang und erfolgt auf dem eigenen Grundstück. Erst wenn dort nachweislich kein Platz ist, kommt die Ausgleichszahlung in Betracht. Deren Höhe steht nicht in der Satzung – dort steht nur die Berechnungsformel. Der von der Stadt derzeit genannte Betrag kann sich also ändern.