Wer in Köln einen geschützten Baum fällen will, muss den Antrag spätestens zwei Monate vorher stellen – und zwischen dem 1. März und dem 30. September gilt für Bäume außerhalb gärtnerisch genutzter Flächen ein gesetzliches Fällverbot. Der Planer rechnet beides für Ihren Wunschtermin zurück.
Fristenplaner: Wann muss der Antrag raus?
Nennen Sie Ihren Wunschtermin. Der Planer rechnet zurück auf das späteste Antragsdatum und zeigt, ob der Termin in der gesetzlichen Schonzeit liegt.
Quelle: Baumschutzsatzung Koeln 18.07.2023 · Paragraf 39 BNatSchG · Stadt Koeln, FAQ Baumschutz · abgerufen am 12. August 2026 · Stand 08/2026
Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung.
Warum zwei Fristen gelten
Die eine kommt aus der Kölner Baumschutzsatzung und betrifft die Genehmigung: Der Antrag muss zwei Monate vor der geplanten Durchführung beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt sein. Die andere kommt aus Paragraf 39 des Bundesnaturschutzgesetzes und betrifft das Fällen selbst. Beide sind unabhängig voneinander – eine Genehmigung hebt das Schnittverbot nicht auf, und ein Hausgarten befreit nicht von der Genehmigungspflicht.